Im Straßen- und Tiefbau sowie Garten- und Landschaftsbau gibt es immer wieder Schwierigkeiten bei der Planung und der qualitativ hochwertigen Ausführung der baulichen Leistungen. Der Beschreibung der möglichst detaillierten Leistung nach VOB § 7 kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

Die Schwierigkeiten resultieren oftmals daraus, dass Baumpflanzungen am Extremstandort sehr komplex sind und eine hohe Kompetenz erfordern. Dem Wunsch des „Planers“ und des Bauherrn, für seine eingesetzten Mittel eine funktionale und langlebige Bauleistung mit möglichst geringem Pflegeaufwand zu bekommen, steht oft der wirtschaftliche Druck des Auftragnehmers (er sollte ja i.d.R. auch der Preisgünstigste sein) entgegen.

Der Einsatz von „billigen Materialien“ kann die Folge sein. Ungenauigkeiten im Leistungsverzeichnis und der -beschreibung sollten daher vermieden werden. Dabei kommt es bei der Frage nach der Gleichwertigkeit von Leistungen und Materialien immer wieder zu Auseinandersetzungen. Gemäß VOB 2016 ist es fast immer geboten, den Zusatz „oder gleichwertig“ zu verwenden. Wird nach Meinung des Bieters bei einer Position ein gleichwertiges Material angeboten, so hat er die Verpflichtung, die Gleichwertigkeit auch nachzuweisen. Hierbei geht es z.B. nicht nur darum, ob die bodenpysikalischen Eigenschaften eines Substrates ein bestimmtes Anforderungsprofil eines  Regelwerkes erfüllen, sondern ob z.B. auch durch den Zusatz von Bodenhilfsstoffen – die ihren Preis haben – auch bestimmte bodenchemische und bodenbiologische Eigenschaften bewirkt werden.

Um vorhersehbare Unstimmigkeiten zwischen allen Beteiligten zu vermeiden, sollte die Ausschreibung immer möglichst konkrete Vorgaben enthalten und auch Kontrollprüfungen direkt in der Leistungsbeschreibung vorsehen. Auch der Einsatz ressourcenschonender, nachhaltiger Ausgangsstoffe kann insbesondere von der Öffentlichen Hand gefordert und besonders gewertet werden.

 

Ausschreibungsbeispiel:

radixit®-Baumsubstrat, Typ Extrem

Vegetationstragschicht für Pflanzgrubenbauweise 2, unterbaufähig auf Ev2 ≥ 45 MN/m² liefern.

 Werksgemischtes Substrat (Vegetationstragschicht), bestehend aus einem homogenen Gemisch aus gütegeschützten, porigen Mineralstoffen:

Lava, rezyklierter Ziegel nach TL Gestein-StB, Oberboden,

Bims der Körnung 0/16, Umweltverträglichkeit Mineralstoffgemisch: LAGA Klasse Z 1.1,

Oberboden der Bodengruppe 4-6 gemäß DIN 18915 max. 10 Vol.-% unter homogener Zumischung im Werk von folgenden Bodenhilfsstoffen:

20 kg/m³ viahum®-Wurzellockstoff der 2. Generation mit Terra-Preta-Humuseigenschaften (Nachweis der Eigenschaften hat mit Pyrolyse-Feldionisation Massenspektrometrie zu erfolgen) und 4 kg/m³ viahum®-Bodenleben mit Zusatz lebender Kulturen des Bodennützlings Bacillus subtilis zur Wurzelstimulierung, Bodenbelebung und organischen Grunddüngung. Substrateigenschaften und Substrateinbau entsprechend dem erhöhten Anforderungsprofil von HEIDGER, 2006 mit: Gesamtporenvolumen ≥ 40 Vol.-%, Max. Wasserkapazität ≥ 35 Vol.-%, Luftvolumen bei pF 1,8 ≥ 15 Vol.-%, Wasserdurchlässigkeit min. 1,0 x 10-6 und max. 1,0 x 10-5 m/s, gemäß den „Empfehlungen der FLL für Baumpflanzungen, Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen, Bauweise 2 – überbaufähig/unterbaubar, Ausgabe 2010“ und den Hinweisen zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten, Ausgabe 2006. Für die bodenphysikalischen und -chemischen Anforderungen gilt jeweils der schärfste Anforderungswert der Regelwerke.

Die Eignung des Baumsubstrates ist nach Anhang 1a der vorgenannten FLL-Empfehlungen durchzuführen.  Rechtzeitig vor dem Einbau ist ein aktuelles Prüfzeugnis mit Angabe der Produktionsstätte, max. 2 Jahre alt, vorzulegen und nach Prüfung durch den Auftraggeber freizugeben.

Der Materialnachweis  hat durch Originallieferscheine bei Anlieferung zu erfolgen.

Produkt: radixit®-Baumsubstrat, Typ Extrem ,

überbaubar mit viahum®-Wurzellockstoff der 2. Generation mit Terra-Preta-Humuseigenschaften und

viahum®-Bodenleben als Bodenhilfsstoff

Produzent: HK straße und grün GmbH

Fon: +49 (0) 2921 9448460 · Fax: +49 (0) 2921 9448461

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